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Projektfoto

Gewerbe in Stemwede

Der erste Gebäudeteil ist 1938 errichtet worden, er wurde im Laufe der Zeit immer wieder erweitert. Erneuter Umbau 2010.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des § 35 Baugesetzbuch, Bauen im Außenbereich.

Für alle Bauvorhaben im Außenbereich gilt: Sie sind in einer flächensparenden Weise auszuführen. Hier gilt das Gebot der größtmöglichen Schonung. Grundsätzlich soll der Außenbereich sogar von Bebauung gänzlich frei bleiben, d.h. für einen Neubau wäre dieser Bereich per Baugesetzbuch nicht vorgesehen.

Diese Immobilie ist durch seine vorherige Nutzung schon als Gewerbebetrieb mit einer sogenannten Betriebsleiterwohnung genehmigt.

Einzelne Gebäudeteile wurden umgeplant und durch einen detailierten Bauantrag mit Nutzungsänderung genehmigt. Vor dem Erwerb wurde die Immobilie gemeinsam mit dem Architekten besichtigt. Eine Kostenaufstellung und eine genehmigte Bauvoranfrage gaben den Bauherren und letztlich auch der finanzierenden Bank die notwendige Sicherheit.

Auf dem Foto ist noch der Bestand vor dem Umbau zu sehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UMBAU Entwurf, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Baubetreuung durch Architekturbüro V. SCHENCK